
Grundsätzlich handelt es sich ja beim Leasing um eine zeitlich begrenzte Überlassung eines Wirtschaftsgutes gegen Entgelt. Von rechtswissenschaftlicher Einordnung her hat dies einen Mietcharakter. Daher kann man von einem Mietvertrag auch sprechen. Auf Vermieterseite ergibt sich dabei der Vorteil (je nach gewählten Voll- oder Teilamortisationsmo...
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